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| Totalverbot : Zone I, IIA, IIB, IIC |
|| Verbot ab einer Hangneigung von mehr als 5% |
|| genehmigungspflichtig bei einer Hangneigung kleiner oder gleich 5% und Beachten weiterer Auflagen |
Bemerkung: die Ausbringung von Hühnermist ist zusätzlich in Zone IIC verboten.