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| Totalverbot : Zone I, IIA, IIB | |
| a) Ausbringungsverbot für schnellwirkende organische Dünger für landwirtschaftliche Parzellen (FLIK) mit einer Hangneigung > 10% und b) Auflage eines 6 m breiten Grünstreifens auf Ackerflächen beim Anbau von Hackfrüchten | Bemerkung: die Ausbringung von Hühnermist ist zusätzlich in Zone IIC verboten.