Machbarkeit für sehr oberflächennahe geothermische Installationen (< 15 m)

Geothermische Installationen (<15 m) sind nicht erlaubt
Geothermische Installationen (<15 m) sind genehmigungspflichtig und mit einer möglichen Tiefenbeschränkung genehmigungsfähig
Geothermische Installationen (<15 m) sind genehmigungspflichtig