Machbarkeit für oberflächennahe geothermische Bohrungen

Geothermische Bohrungen sind nicht erlaubt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung und die Wahl des Wärmeträgers ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Wahl des Wärmeträgers mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären ist (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bohrtiefe ist auf 120 m beschränkt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig