Totalverbot : Zone I, IIA, IIB, IIC
Verbot ab einer Hangneigung von mehr als 5%
genehmigungspflichtig bei einer Hangneigung kleiner oder gleich 5% und Beachten weiterer Auflagen 

Bemerkung: die Ausbringung von Hühnermist ist zusätzlich in Zone IIC verboten.