Totalverbot : Zone I, IIA, IIB, IIC | ||
Verbot ab einer Hangneigung von mehr als 5% | ||
genehmigungspflichtig bei einer Hangneigung kleiner oder gleich 5% und Beachten weiterer Auflagen |
Bemerkung: die Ausbringung von Hühnermist ist zusätzlich in Zone IIC verboten.