Totalverbot : Zone I, IIA, IIB | ||
a) Ausbringungsverbot für schnellwirkende organische Dünger für landwirtschaftliche Parzellen (FLIK) mit einer Hangneigung > 10% und b) Auflage eines 6 m breiten Grünstreifens auf Ackerflächen beim Anbau von Hackfrüchten |
Bemerkung: die Ausbringung von Hühnermist ist zusätzlich in Zone IIC verboten.