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![]() | Geothermische Bohrungen sind nicht erlaubt |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Tiefe ist begrenzt, um jegliche hydraulische Verbindung zwischen verschiedenen Aquiferen zu vermeiden. Es sind ausschließlich die in der «Positivliste» (https://lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html) der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) aufgeführten Wärmeträgerflüssigkeiten zulässig |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Es sind ausschließlich die in der «Positivliste» (https://lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html) der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) aufgeführten Wärmeträgerflüssigkeiten zulässig |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bohrtiefe ist auf 120 m beschränkt |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig |