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de:legend:eau:einschraenkung_waermepumpe

Machbarkeit für oberflächennahe geothermische Bohrungen

Geothermische Bohrungen sind nicht erlaubt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Tiefe ist begrenzt, um jegliche hydraulische Verbindung zwischen verschiedenen Aquiferen zu vermeiden. Es sind ausschließlich die in der «Positivliste» (https://lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html) der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) aufgeführten Wärmeträgerflüssigkeiten zulässig
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Es sind ausschließlich die in der «Positivliste» (https://lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html) der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) aufgeführten Wärmeträgerflüssigkeiten zulässig
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bohrtiefe ist auf 120 m beschränkt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig
de/legend/eau/einschraenkung_waermepumpe.txt · Last modified: 2025/09/15 10:08 by waassergis