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de:legend:eau:einschraenkung_waermepumpe

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Machbarkeit für oberflächennahe geothermische Bohrungen

Geothermische Bohrungen sind nicht erlaubt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung und die Wahl des Wärmeträgers ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Wahl des Wärmeträgers mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären ist (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu)
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bohrtiefe ist auf 120 m beschränkt
Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig
de/legend/eau/einschraenkung_waermepumpe.1657118080.txt.gz · Last modified: 2022/07/06 14:34 by waassergis